Kosten
Normalerweise werden osteopathische Behandlungen als Privatleistung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Als privat Versicherter können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Außerdem können gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung oder Beihilfe einen Teil oder die gesamten Kosten mit ihrer Versicherung abrechnen.
Nehmen Sie dazu am besten persönlich Kontakt mit ihrer Versicherung auf.